Arbeits- & Brandschutz

Brandschutztechnik

Brandschutz-Beauftragter

Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber/innen von Anlagen und Un-ternehmer/innen verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Für den Bereich Brandschutz sind in den Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutz-relevante Themen zur Verfügung stehen.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten (beispielhafter Auszug):

  • Durchführung von internen Brandschutzbegehungen und Teilnahme an behördlichen Brandschauen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Aus-wahl der Löschmittel
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Erstellung/Fortschreibung und Kontrolle von brandschutztechnischen Dokumenten, z.B. Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
  • Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrich-tungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutz-helfer)
  • Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäf-tigten im Brandschutz
Fachbauleiter Brandschutz

Die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in immer komplexer werdenden Gebäuden erfordert eine fachspezifische Begleitplanung und Überwachung.

Durch die Vielzahl an Bauprodukten und Bauarten bedingt ein umfassendes Wissen über die Anforderungen für einen korrekten Einbau, so dass sich der Bauüberwacher/Objektbetreuer in der brandschutztechnischen Umsetzung unterstützen lassen sollte.

Daher bieten wir unsere Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Brandschutz-maßnahmen als externe Dienstleistung an.

Unsere Leistungen

  • Beratung bei Fragen im Bereich des bautechnischen Brandschutzes
  • Überwachung von Ausführungsarbeiten im bautechnischen Brandschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen oder Behörden ab einem Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzun-gen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben.

Zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitge-ber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen.

Weitere Aufgaben (beispielhafter Auszug):

Beratung bei:

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitä-ren Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsver-fahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes/Unfallverhütung, wie:

  • regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten, bei Mängeln Maßnahmen vorschlagen
  • auf die Benutzung der Schutzausrüstung achten
  • Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme.
  • Belehrung der Mitarbeiter über die Einhaltung des Arbeitsschutzes
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten

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