Service & Wartung

Brandschutztechnik

Tragbare & fahrbare Feuerlöscher

Nach DIN 14406-4 und Instandhaltungsvorschriften müssen Feuerlöscher alle 2 Jahre geprüft werden.

Die Prüfung und Wartung von Feuerlöschern beinhaltet u.a. die Einhaltung von Prüffristen nach der Druckbehälterverordnung die Überprüfung der Beschriftungen, der Armaturen, Schutzanstriche und Dichtungen Überprüfung von Gewicht oder Volumen des Löschmittels auf Weiterverwendbarkeit.

RWA-Anlagen

Nach DIN 18232-2 müssen RWA-Anlagen mindestens einmal im Jahr gewartet werden.

Die Prüf-und Wartungsarbeiten bei RWA –Anlagen beinhalten die Sichtprüfung, Betätigungs- und Auslöseüberprüfung, Grundprüfung der Funktionsweise und die Reinigung und Pflege der Anlagen.

Wand-, Unter und Überflurhydranten

Die Wartung von Ober-und Unterflurhydranten muss mindestens einmal jährlich erfolgen.

Die Wartung von Ober- und Unterflurhydranten beinhaltet die Überprüfung sichtbarer Teile auf Korrosion, Entleerung des Mantelrohres und die Beweglichkeit des Absperrkörpers. Darüberhinaus erfolgt die Kontrolle des Fallmantels, der Deckkapsel und des Entleerungsventils bei Oberflurhydranten. Weiterhin erfolgt eine Überprüfung der Funktion-Druckmessung und Sauberkeit der Hydranten-Innenteile, der Dichtheit der Hydrantenabsperrung sowie des Leckwasseraustritts. Abschließend werden alle beweglichen Teile mit Korrosionsschutzmittel behandelt.

Steigleitung und Wandhydrantenanlage

Steigleitungen und Wandhydrantenanlagen sind Feuerlöscheinrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Mit ihnen können Laien, betriebliche Brandschutzhelfer oder Feuerwehrleute eigenständig Feuer löschen.

Steigleitungen und Wandhydrantenanlagen sind nach Erstinbetriebnahme durch einen qualifizierten Brandschutzfachbetrieb ständig durch regelmäßige Inspektion und Wartung (gemäß DIN 14462) instand zu halten.

Wartungsintervalle:

  • Steigleitungen trocken: alle 2 Jahre
  • Steigleitungen trocken/nass: jährlich
  • Steigleitungen nass: jährlich
  • Wandhydranten: jährlich
Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen

Die Wartung und Prüfung sollte mindestens einmal jährlich oder entsprechend der Herstellervorschriften durchgeführt werden.

Bei Feuerlöschanlagen wird der Ist-und Sollzustand, sowie die dazugehörende Auslöseeinrichtung (manuell oder automatisch) geprüft. Außerdem beinhaltet die Wartung Vollständigkeitsprüfungen, Funktionsprüfungen und Sauberkeitsprüfungen der Anlage. Darüber hinaus erfolgt im Zuge der Wartung, die Reinigung und Instandhaltung der Feuerlöschanlagen.

Brandschutzklappen

Die Wartung und Prüfung sollte mindestens einmal jährlich oder entsprechend der Herstellervorschriften durchgeführt werden.

Bei Feuerlöschanlagen wird der Ist-und Sollzustand, sowie die dazugehörende Auslöseeinrichtung (manuell oder automatisch) geprüft. Außerdem beinhaltet die Wartung Vollständigkeitsprüfungen, Funktionsprüfungen und Sauberkeitsprüfungen der Anlage. Darüber hinaus erfolgt im Zuge der Wartung, die Reinigung und Instandhaltung der Feuerlöschanlagen.

Feuerlöschanlagen

Die Wartung und Prüfung sollte mindestens einmal jährlich oder entsprechend der Herstellervorschriften durchgeführt werden.

Bei Feuerlöschanlagen wird der Ist-und Sollzustand, sowie die dazugehörende Auslöseeinrichtung (manuell oder automatisch) geprüft. Außerdem beinhaltet die Wartung Vollständigkeitsprüfungen, Funktionsprüfungen und Sauberkeitsprüfungen der Anlage. Darüber hinaus erfolgt im Zuge der Wartung, die Reinigung und Instandhaltung der Feuerlöschanlagen.

Leitern und Tritte

Sachkundige Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

In vielen Arbeitsabläufen sind Leitern und Tritte ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Diese stellen jedoch ein hohes Gefährdungspotential dar, denn jährlich werden ca. 25.000 Unfälle aus dem gewerblichen Bereich gemeldet. Viele sind dem unsachgemäßen Umgang mit den Leitern geschuldet, aber etwa 20% der Unfälle resultieren aus dem Gebrauch beschädigter Leitern.

Aus diesem Grund verlangen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Schadensfall einen Prüfnachweis der Leitern oder Tritte.

Gemäß § 14 der BetrSichV ist eine regelmäßige Sichtkontrolle sowie eine jährliche Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen erforderlich. Gemäß DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) muss der Arbeitgeber zwecks Unfallprävention dafür Sorge tragen, dass Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person (zertifiziert) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden.

Unsere Leistungen:

  • Überprüfung von Leitern und Tritten nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Erstellung eines Protokolls
  • Aufbringen der Prüfplakette
  • Bei Fehlerfeststellung: ausführliche Dokumentation sowie Lösungsvorschläge
Rettungswesten

Auch Rettungswesten benötigen einen TÜV. Wo es um Sicherheit von Menschenleben geht, ist die regelmäßige Inspektion der entsprechenden Geräte unumgänglich. Nicht anders bei einer Rettungsweste, wo der natürliche Alterungsprozess die Eigenschaften des Gewebematerials beeinflussen kann und auch die Funktion der automatischen Aufblasvorrichtung nicht vor eventuellen Beeinträchtigungen gefeit ist. Dazu gehören auch Bedienungsfehler

Mit anderen Worten: die Lebensdauer einer Rettungsweste ist zwangsläufig begrenzt. Der diesbezügliche Zeitrahmen ist auf 10 Jahre festgesetzt. Diese Entscheidung wird maßgeblich von den Mitgliedern des Fachverbandes für Seenot-Rettungsmittel getragen und geht mit den veränderten Gesetzgebungen hinsichtlich Gerätesicherheit und Produkthaftpflicht einher.

Voraussetzung für diese Lebensdauer ist maßgeblich die mindestens zweijährliche Inspektion der Rettungsweste durch eine autorisierte Wartungsstation oder den Hersteller.

Unsere Leistungen:

  • Weiterleitung an den Hersteller, oder an eine autorisierte Wartungsstation
  • Fachhändler von Rettungswesten und Ersatzteil- Sets

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