Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber/innen von Anlagen und Un-ternehmer/innen verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Für den Bereich Brandschutz sind in den Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutz-relevante Themen zur Verfügung stehen.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten (beispielhafter Auszug):
- Durchführung von internen Brandschutzbegehungen und Teilnahme an behördlichen Brandschauen
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Aus-wahl der Löschmittel
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Erstellung/Fortschreibung und Kontrolle von brandschutztechnischen Dokumenten, z.B. Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrich-tungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutz-helfer)
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäf-tigten im Brandschutz