Sachkundige Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
In vielen Arbeitsabläufen sind Leitern und Tritte ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Diese stellen jedoch ein hohes Gefährdungspotential dar, denn jährlich werden ca. 25.000 Unfälle aus dem gewerblichen Bereich gemeldet. Viele sind dem unsachgemäßen Umgang mit den Leitern geschuldet, aber etwa 20% der Unfälle resultieren aus dem Gebrauch beschädigter Leitern.
Aus diesem Grund verlangen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Schadensfall einen Prüfnachweis der Leitern oder Tritte.
Gemäß § 14 der BetrSichV ist eine regelmäßige Sichtkontrolle sowie eine jährliche Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen erforderlich. Gemäß DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694) muss der Arbeitgeber zwecks Unfallprävention dafür Sorge tragen, dass Leitern und Tritte regelmäßig durch eine befähigte Person (zertifiziert) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden.
Unsere Leistungen:
- Überprüfung von Leitern und Tritten nach den gesetzlichen Vorgaben
- Erstellung eines Protokolls
- Aufbringen der Prüfplakette
- Bei Fehlerfeststellung: ausführliche Dokumentation sowie Lösungsvorschläge